Am 9.7.2024 sind die wesentlichen Teile des „Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EURecht“ vom 3.7.2024 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 225). Es beinhaltet unter anderem – in seinem Art. 1 – Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und – in seinem Art. 4 – Änderungen der 9. BImSchV, die sich maßgeblich auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren auswirken.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2024.04.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-22 |
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