Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den Umgang mit anderen langfristigen Umweltrisiken haben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-26 |
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