Will ein Bundesligaclub Spiele im Heimstadion bis nach 22 Uhr ausrichten, muss er die Besonderheit dieses Ereignisses künftig nicht mehr begründen. Das hat das Bundeskabinett mit einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung klargestellt. Sportvereine können Ausnahmen von den regulären Geräuschwerten an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres in Anspruch nehmen. Das ist beispielsweise werktags bei vielen internationalen Begegnungen am Abend oder bei späten Bundesligaspielen am Wochenende der Fall. Es kommt es für eine Ausnahme nicht darauf an, ob das Bundesligaspiel in einem Stadion ausgetragen wird, dessen Hauptzweck ohnehin die Durchführung von Bundesligaspielen ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-25 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: