Die Bundesregierung hat am 21.01.2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes beschlossen und damit auf Entwicklungen und Vorgaben des Völker- und Europarechts reagiert. Das Klagerecht für Umweltverbände wird an die internationalen und europarechtlichen Standards angepasst. Zudem setzt die Bundesregierung mit der Novelle auch Aufträge des Koalitionsvertrages und des Bund-Länder-Pakts zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung um.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-26 |
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