Die Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verbessern. So sollen künftig in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität höhere Strafmaße möglich sein. Überdies sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten in Fällen von besonders schweren Umweltstraftaten. Beispielsweise sollen die Behörden in diesen Fällen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden. Diese und weitere Änderungen der umweltrechtlichen Strafvorschriften sind in einem Gesetzentwurf vorgesehen, den das Bundeskabinett am 29.04.2026 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf dient auch der Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-25 |
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