Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden bundesweit einheitliche Regeln für Verkehrsverbote eingeführt, falls diese von den zuständigen lokalen Behörden aufgrund von anhaltend hoher Belastung mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid erlassen werden. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass Fahrzeuge einfahren dürfen, die nachweislich einen geringeren Stickoxid-Ausstoß aufweisen – zum Beispiel aufgrund moderner Abgastechnik, durch Software-Updates oder durch nachträglich eingebaute Stickoxidkatalysatoren, sogenannter Hardware-Nachrüstungen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-25 |
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