Durch die Zunahme von gewerblichen als auch privaten Holzfeuerungsanlagen kann es zu erheblichen Problemen im Bereich der Luftreinhaltung kommen. Feuerungsanlagen sind möglichst schadstoffarm zu betreiben. Dies bedeutet insbesondere, dass nur zugelassene Brennstoffe eingesetzt werden. Aus Kostengründen erfolgt oftmals der Einsatz von nicht zulässigen Materialien als Brennstoff. Im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Regionaldezernat Schleswig, wurde ein Verfahren entwickelt, dass einen Brennstoffmissbrauch gerichtsfest nachweist. Auch wird ein ähnliches Verfahren, entwickelt vom Institut für Hygiene und Umwelt der Hansestadt Hamburg, dargestellt und bewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-30 |
Seiten 72 - 76
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