Am 12.11.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss zu der Verfassungsbeschwerde des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall gegen die mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtG-Novelle) geschaffenen Paragraf 7f Absatz 1 und 2, Paragraf 7g Absatz 2 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) verkündet. Es hat entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde Vattenfalls zulässig und begründet ist.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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