Die Behördenpraxis in Thüringen zeigt, dass auch komplexe Genehmigungsverfahren für bedeutende Investitionsprojekte und insbesondere Klimaschutzprojekte bereits auf der Grundlage der bestehenden Verfahrensregelungen beschleunigt werden können, wenn die Genehmigungsbehörde von den vorhandenen Instrumenten Gebrauch macht. Dies bedeutet gesetzlich vorgegebene Fristen ernst zu nehmen und deren Einhaltung konsequent zu verfolgen, insbesondere bei der Vollständigkeitsprüfung und der Behördenbeteiligung. Schnelle Genehmigungsverfahren sind ein wesentlicher Standortfaktor für Investitionsentscheidungen. Umso wichtiger ist der Erfahrungsaustausch über erfolgreiche Beschleunigungsansätze aus konkreten Genehmigungsverfahren. Der Beitrag will aufzeigen, dass und wie eine Beschleunigung durch Wahrnehmung der Koordinierungspflicht der Behörde und konsequente Anwendung der zur Verfügung stehenden Verfahrensregelungen erreicht werden kann. Anhand der wesentlichen Verfahrensschritte (Antragskonferenz, Vollständigkeitsprüfung, Fachstellungnahmen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Digitalisierung) werden im Folgenden die Sicht der Vorhabenträger auf den Verwaltungsvollzug einerseits und die Genehmigungspraxis des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) andererseits als ein Beispiel für beschleunigte Verfahren auf der Grundlage der bestehenden Regelungen dargestellt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2022.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-05-24 |
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