Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 26. August 2021 mit drei Urteilen auf die Anträge der Stadt Waltrop, des BUND Landesverband NRW sowie von vier Privatpersonen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a – Kraftwerk – der Stadt Datteln für unwirksam erklärt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-25 |
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