Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich beurteilt sich nach § 35 BauGB. Da immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in der Regel den Vorhabensbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB erfüllen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen auch bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorliegen müssen, greifen insofern Bauplanungsrecht und Immissionsschutzrecht ineinander. Der Beitrag untersucht, welche BImSchG-Anlagen in den Genuss der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gelangen können und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-26 |
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