Seit 2017 verlangt das UVP-Recht ausdrücklich, auch die Anfälligkeit von Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu berücksichtigen. Im Rahmen des vom Umweltbundesamt beauftragten und mit Bundesmitteln geförderten Forschungsvorhabens FKZ 3717 13 1030 „UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel“ haben die Verfasser geprüft, welche praktischen Folgen sich daraus ergeben. Der Beitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse des Abschlussberichtes (UBA 2020) zusammen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2020.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-25 |
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