Flüchtige organische Lösemittel werden auf unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern etwa in der metall- und holzverarbeitenden Industrie eingesetzt. Das maßgebliche Regelwerk für den Umgang mit und die Reduzierung von VOC-Emissionen im industriell-gewerblichen Maßstab ist die Lösemittelverordnung. Der Anwendungsbereich der 31. BImSchV ist anlagen- und tätigkeitsbezogen und gilt für bestimmte Anlagenkategorien nach Anhang I, in denen Lösemittel zur Durchführung industriell-gewerblicher Tätigkeiten nach Anhang II verwendet werden. Der Artikel beschreibt den Inhalt und die Anforderungen der 31. BImSchV und setzt sich mit praxisrelevanten Fragestellungen zur Anwendung der Verordnung auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2015.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-26 |
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