Etwa zwei Drittel der Messstationen an verkehrsreichen Straßen in Deutschland zeigen immer noch Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), obwohl diese bereits seit 2010 eingehalten sein müssten. Wichtigster Verursacher ist der motorisierte Straßenverkehr, von dem maßgeblich die Dieselfahrzeuge zur NO2-Belastung beitragen. Diskussionen darüber, ob die geltende Rechtslage es hergibt, Dieselfahrverbote zu verhängen, hat das BVerwG mit seinen beiden Urteilen vom 27.2.2018, dem sich bereits eine Reihe von Verwaltungsgerichten angeschlossen hat, grundsätzlich bejaht. Der Beitrag geht unter Vorstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen, insb. §§ 40, 47 BImSchG, der Frage nach, ob Dieselfahrverbote auch eingeklagt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2019.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-25 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: