Bei der Prüfung, ob ein Industriestandort dem Störfallrecht unterliegt, sollen Bereiche, die nicht zur Gefahrerhöhung beitragen, außer Betracht bleiben. Über die praktische Anwendung dieser als 2 %-Regel bezeichneten Bagatellklausel ist bisher so gut wie nichts berichtet worden. In diesem Beitrag werden die in diesem Zusammenhang zu beachtenden rechtlichen Anforderungen dargestellt und kommentiert. Anschließend wird ein Stufenkonzept zur Ermittlung der sogenannten 2 %-Zonen vorgeschlagen. Es zeigt sich, dass für die praktische Anwendung in der Fachliteratur nur sehr begrenzte Hilfestellungen und Entscheidungskriterien bereitstellt werden. Mit diesem Beitrag möchte der Verfasser zu einer abgestimmten und einheitlichen Vorgehensweise bei der Umsetzung dieser Bagatellregel beitragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2023.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-27 |
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