Der im September 2015 öffentlich gewordene Diesel- oder Abgasskandal führte nicht nur zu lebhaften Diskussionen um Dieselfahrverbote, sondern zwingt auch dazu, sich mit Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen auseinander zu setzen, dies nicht zuletzt wegen unzulässigerweise von der Automobilindustrie verbauten Abschalteinrichtungen. Vorgaben hierzu macht zum einen das Straßenverkehrsrecht mit Vorschriften zur Kfz-Zulassung, darüber hinaus aber auch das Immissionsschutzrecht, namentlich die relativ wenig beachtete Vorschrift des § 38 BImSchG. Beide Komplexe werden durch zahlreiche europarechtliche Vorgaben überlagert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2019.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-27 |
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