Mit der Einführung eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes wird erstmalig für den Bereich der Folgenanpassung an den Klimawandel eine Rahmengesetzgebung mit weitreichenden neuen Aufgaben für Bund, Länder und deren Gebietskörperschaften geschaffen. Mit der nunmehr zweiten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wird parallel dazu eine Veränderung der bisherigen sektorspezifischen Betrachtung vorgenommen, die durchaus kritisch betrachtet werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2024.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-23 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.