Immissionsschutz
 

Kommission beschließt, BULGARIEN, LITAUEN, PORTUGAL und SCHWEDEN vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie ihre Emissionen mehrerer Luftschadstoffe nicht verringert haben

Die Kommission hat am 21.11.2025 beschlossen, Bulgarien, Litauen, Portugal und Schweden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie für mehrere Luftschadstoffe ihren Emissionsreduktionsverpflichtungen gemäß der Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (Richtlinie (EU) 2016/2284, im Folgenden „NEC-Richtlinie“) nicht nachgekommen sind.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-23