Die Bedeutung von Plänen des Immissionsschutzrechts für die gemeindliche Bauleitplanung als Umweltplanung
Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht haben eine ganze Reihe von Berührungspunkten. So sind etwa in der Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, konkret u. a. die Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechts (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB). Bauleitplanung ist damit immer auch mit Umweltplanung. Ausgehend von den Grundlagen der Umweltplanung im Allgemeinen geht der Beitrag auf die speziellen Pläne des Immissionsschutzrechts ein, nämlich die Pläne der Luftreinhalteplanung (§ 47 BImSchG) und solche der Lärmminderungsplanung (§§ 47a ff. BImSchG) und zeigt deren Bedeutung für die gemeindliche Bauleitplanung auf.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2012.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-09-06 |